Oldtimer und H-Kennzeichen

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Oft wird die Zulassung als Oldtimer nach § 21c StVO, das sogenannte H-Kennzeichen, in Zusammenhang mit der Oldtimerversicherung gebracht. Dies ist aber nicht richtig. Weder ist das H-Kennzeichen Bedingung für den Abschluss einer Oldtimerversicherung, noch gibt es hierfür besondere Tarife. Die Prämiengestaltung der Versicherer orientiert sich vielmals an Fahrzeugalter, Wert und Leistung der Klassiker. Lediglich auf die Höhe der zu zahlenden Kraftfahrzeugsteuer wirkt sich diese Form der Zulassung aus. Grundvoraussetzungen zur Vergabe des historischen Kennzeichens sind u.a. eine mehr als dreißig Jahre zurückliegende Erstzulassung und ein originaler, erhaltenswerter Zustand des Fahrzeuges.